Mediation Bader

Mediationspraxis Berner Oberland

    Welche Vorteile hat eine Mediation?
    (gegenüber einem Gerichtsverfahren)

  • Selbstbestimmung der Beteiligten bei der Lösungsfindung
  • Ziel ist eine einvernehmliche, zukunftsgerichtete Lösung, die für alle beteiligten Parteien befriedigend ist
  • Die Beziehungen zwischen den Beteiligten können erhalten  werden
  • Rasches kostengünstiges und dem Einzelfall angepasstes Verfahren
  • Neben Rechtsfragen können auch andere Aspekte berücksichtigt werden
  • Die Vertraulichkeit wird gewahrt, Imageschaden durch Publikation kann verhindert werden
  • Die Vermittlungsperson kann frei gewählt werden

Gerichtsverfahren

Mediation

Geht von Dissens unter den Beteiligten aus;
Dissens bleibt nach Beendigung bestehen

Geht von Dissens unter den Beteiligten aus; strebt Konsens an

Bezweckt die Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen (Positionen)

Bezweckt die Befriedigung der Bedürfnisse und Interessen der Parteien

Das Recht als Bezugspunkt (blendet andere Gesichtspunkte aus): Nur das Rechtsrelevante wird ermittelt

Bezieht andere Gesichtspunkte als das Recht bewusst ein (Interessen und Bedrfnisse der Parteien, Beziehungen, Gerechtigkeit, ökonomische Überlegungen, praktische Umsetzung, frühere Vereinbarungen usw.)

Nur beschränkt freiwilliges Verfahren (sicher nicht für die beklagte Partei); Abbruch kann prozessuale und materiell-rechtliche Folgen haben

Freiwilliges Verfahren, das jederzeit von jeder Partei oder auch von der Mediatorin) abgebrochen werden kann

Abbruch des Streitverfahrens hat res iudicata zur Folge; keine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich, Verlust des Rechtsanspruchs

Bei Abbruch der Mediation bleibt ein Gerichtsverfahren möglich, weil mit Abbruch keine juristischen Folgen verbunden sind

Delegation der Entscheidung an einen Dritten (= Richter); dieser trägt Verantwortung für Verfahren und Entscheid

Eigenverantwortung der Parteien für die Lösung des Konflikts

Verfahren basiert auf strengen, vorgegebenen Prozessregeln

Verfahrensablauf wird an die Bedürfnisse der Parteien angepasst; Regeln werden gemeinsam vereinbart

Das Beweisverfahren gemäss Zivilprozessordnung kann Tatsachen, Fakten liefern, auf die sich das Urteil stützen kann

Parteien müssen Informationen, Tatsachen und Fakten selber und freiwillig liefern

Zuständigkeit durch Gesetz und Prozessordnung vorgegeben

Mediatorin wird von den Parteien gemeinsam ausgewählt

Gerichtsprozess ist in der Regel öffentlich

Diskretion und Vertraulichkeit durch Ausschluss der Öffentlichkeit und der Medien (wahrt Privatsphäre)

Löst Streitpunkte aus der Vergangenheit, schliesst ab

Lässt auch Raum für die Gestaltung der Zukunft über den rechtsrelevanten Rahmen hinaus

Bindung an Parteibegehren (Positionen), Gesetz und Gerichtspraxis

Lässt Raum für Kreativität der Parteien (Kuchen kann vergrössert werden)

Einfluss der Parteien auf das Ergebnis (= Urteil) ist limitiert

Parteien suchen das Ergebnis (= Lösung des Konflikts) selber und treffen eine gemeinsame Übereinkunft

Parteien kommunizieren nur mit und über den jeweiligen Anwalt

Parteien bleiben im direkten Dialog, auch wenn sie von Anwälten vertreten sind

Was Parteien einmal zu Protokoll gegeben haben, kann nicht einfach zurückgenommen werden

Parteien können jederzeit auf ihre Äusserungen zurückkommen

Kosten- und Zeitaufwand sind schwierig vorhersehbar und meist hoch (Dauer hängt nur partiell von den Parteien ab)

Effizient (Parteien bestimmen Dauer der Mediation) und kostengünstig

 

Quelle: Monika Roth, Suzanne Schwarz, Rolf Roth: mediation@konflikte.streit.beziehungskisten.01, Seite 50/51 Schulthess Juristische Medien, Zürich