Gerichtsverfahren
|
Mediation
|
Geht von Dissens unter den Beteiligten aus; Dissens bleibt nach Beendigung bestehen
|
Geht von Dissens unter den Beteiligten aus; strebt Konsens an
|
Bezweckt die Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen (Positionen)
|
Bezweckt die Befriedigung der Bedürfnisse und Interessen der Parteien
|
Das Recht als Bezugspunkt (blendet andere Gesichtspunkte aus): Nur das Rechtsrelevante wird ermittelt
|
Bezieht andere Gesichtspunkte als das Recht bewusst ein (Interessen und Bedrfnisse der Parteien, Beziehungen, Gerechtigkeit, ökonomische Überlegungen, praktische Umsetzung, frühere Vereinbarungen usw.)
|
Nur beschränkt freiwilliges Verfahren (sicher nicht für die beklagte Partei); Abbruch kann prozessuale und materiell-rechtliche Folgen haben
|
Freiwilliges Verfahren, das jederzeit von jeder Partei oder auch von der Mediatorin) abgebrochen werden kann
|
Abbruch des Streitverfahrens hat res iudicata zur Folge; keine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich, Verlust des Rechtsanspruchs
|
Bei Abbruch der Mediation bleibt ein Gerichtsverfahren möglich, weil mit Abbruch keine juristischen Folgen verbunden sind
|
Delegation der Entscheidung an einen Dritten (= Richter); dieser trägt Verantwortung für Verfahren und Entscheid
|
Eigenverantwortung der Parteien für die Lösung des Konflikts
|
Verfahren basiert auf strengen, vorgegebenen Prozessregeln
|
Verfahrensablauf wird an die Bedürfnisse der Parteien angepasst; Regeln werden gemeinsam vereinbart
|
Das Beweisverfahren gemäss Zivilprozessordnung kann Tatsachen, Fakten liefern, auf die sich das Urteil stützen kann
|
Parteien müssen Informationen, Tatsachen und Fakten selber und freiwillig liefern
|
Zuständigkeit durch Gesetz und Prozessordnung vorgegeben
|
Mediatorin wird von den Parteien gemeinsam ausgewählt
|
Gerichtsprozess ist in der Regel öffentlich
|
Diskretion und Vertraulichkeit durch Ausschluss der Öffentlichkeit und der Medien (wahrt Privatsphäre)
|
Löst Streitpunkte aus der Vergangenheit, schliesst ab
|
Lässt auch Raum für die Gestaltung der Zukunft über den rechtsrelevanten Rahmen hinaus
|
Bindung an Parteibegehren (Positionen), Gesetz und Gerichtspraxis
|
Lässt Raum für Kreativität der Parteien (Kuchen kann vergrössert werden)
|
Einfluss der Parteien auf das Ergebnis (= Urteil) ist limitiert
|
Parteien suchen das Ergebnis (= Lösung des Konflikts) selber und treffen eine gemeinsame Übereinkunft
|
Parteien kommunizieren nur mit und über den jeweiligen Anwalt
|
Parteien bleiben im direkten Dialog, auch wenn sie von Anwälten vertreten sind
|
Was Parteien einmal zu Protokoll gegeben haben, kann nicht einfach zurückgenommen werden
|
Parteien können jederzeit auf ihre Äusserungen zurückkommen
|
Kosten- und Zeitaufwand sind schwierig vorhersehbar und meist hoch (Dauer hängt nur partiell von den Parteien ab)
|
Effizient (Parteien bestimmen Dauer der Mediation) und kostengünstig
|
Quelle: Monika Roth, Suzanne Schwarz, Rolf Roth: mediation@konflikte.streit.beziehungskisten.01, Seite 50/51 Schulthess Juristische Medien, Zürich
|